Wenn Sie uns einen Hinweis auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geben möchten, können Sie nachfolgende Möglichkeiten der Hinweisgebung nutzen.
Bitte versuchen Sie bei allen Meldewegen den Sachverhalt möglichst detailliert zu schildern und dabei die 5 W-Fragen Wer? Was? Wann? Wie? Wo? zu beachten, dies ermöglicht es uns Ihrer Meldung schnell nachzugehen.
Wenn Sie eine Antwort zu Ihrer Meldung geben möchten, lassen Sie uns dies bitte wissen und nennen Sie uns Kontaktdaten unter denen wir Sie erreichen können. Sollten Sie keine Kontaktdaten angeben, gehen wir davon aus, dass Sie keine Antwort erhalten und anonym bleiben möchten.
Daniela Zahrend
Menschenrechtsbeauftragte
Telefon: 0341 4849325
Telefax: 0341 4849327
E-Mail
Einen Hinweis persönlich oder postalisch geben
Sie können gern während unserer Geschäftszeiten persönlich mit unseren zentralen Ansprechpartnerinnen Kontakt aufnehmen oder außerhalb unserer Öffnungszeiten einen Hinweis in unseren öffentlichen Briefkasten platzieren oder komfortabel mit der Post an folgende Adresse senden.
Einen Hinweis telefonisch geben
Sie können gern telefonisch während unserer Geschäftszeiten persönlich mit unseren zentralen Ansprechpartnerinnen Kontakt aufnehmen oder außerhalb unserer Öffnungszeiten einen Hinweis auf unseren Anrufbeantworter sprechen.